miteinander entwickeln, experimentieren, "begreifen"
Klassenpflegschaften
Elternbeirats-Verordnung §§ 5-8 (Auszüge)
- „Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler der Klasse sowie alle Lehrer, die an der Klasse regelmäßig unterrichten.
- Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit [genau] einer Stimme.
- Zu einer Sitzung ist einzuladen […], mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr.
- Die Sitzungen der Klassenpflegschaft sind nicht öffentlich.
- Die Klassenlehrer sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet.“
Bei uns am GGW ist es üblich, zu Beginn des Schuljahres die Elternabende der Klassenstufen 5-8 am selben Termin anzuberaumen. Damit verbunden ist ein allgemeiner Informationsteil, der von der Schulleitung gestaltet wird.
Die Elternabende der Klassen 9-12 werden ebenfalls zu Beginn der Schuljahres an einem einzigen Termin durchgeführt – gepaart mit Informationen vom Berufsinformationszentrum (BIZ) Rottweil für die Klassen 9 und 10.